neue Bundesförderung – Sanierungsbonus

Bundes-Förderung Wohnhaussanierung

Wir möchten Sie bestmöglich bei der Sanierung Ihres Wohnhauses unterstützen. Ältere Gebäude sind meist nicht genügend gedämmt. Das beeinflusst nicht nur das Raumklima und damit Ihr Wohlgefühl negativ, sondern sorgt auch für höhere Energiekosten. Mit Fenstern und Türen von REFORM können Sie dem entgegenwirken. Damit sich die Kosten für die Sanierung in Grenzen halten, unterstützt auch das Klimaschutzministerium Ihr Vorhaben mit dem sogenannten Sanierungsbonus – einer gezielten Förderung für Wohnhaussanierung. Wir haben alle wichtigen Infos zum Förderpaket hier für Sie zusammengefasst.

01
Einzelbauteil-
sanierung
Förderung bis zu € 9.000
für Gebäude älter als 15 Jahre
02
Teil-
sanierung
Förderung bis zu € 18.000
für Gebäude älter als 15 Jahre
03
Umfassende
Sanierung
Förderung bis zu € 27.000
auf guten Standard
04
Umfassende
Sanierung
Förderung bis zu € 42.000
auf Klimaaktiv-Standard
05
Einzelbauteil-
sanierung
Förderung bis zu € 9.000
bei mehrgeschossigem Wohnbau
06
Umfassende
Sanierung
guter Standard: € 200 / m²
bei mehrgeschossigem Wohnbau
07
Umfassende
Sanierung
Klimaaktiv-Standard: € 300 / m²
bei mehrgeschossigem Wohnbau
08
Begrünung: Fassade
(bis zu € 200)
Boden (bis zu € 100), Dach (bis zu € 25)
bei mehrgeschossigem Wohnbau
09
Entsiegelung des
KFZ-Stellplatzes
bis zu € 300 pro Stellplatz
bei mehrgeschossigem Wohnbau

Anlaufstellen für Förderungen für Wohnhaussanierung

Jedes Bundesland bietet eine eigene Anlaufstelle für Informationen und Abwicklung der Förderungen für die Wohnhaussanierung (Burgenland, Steiermark, Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Kärnten, Tirol, Vorarlberg). Bitte beachten Sie auch, dass die Bundesförderung mit den jeweiligen Landesförderungen kombinierbar ist. Durch die Fördermittel wird die thermische Sanierung von Wohnhäusern erleichtert. Damit wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern Sie sparen durch die nachhaltige Senkung der Energiekosten zusätzlich Geld. Neue Fenster und Türen von REFORM erhöhen auch den Wohnkomfort – im Sommer bleibt es drinnen kühl und im Winter wird es schneller warm.

Nutzen Sie die Förderungen für die thermische Sanierung Ihres Ein- oder Zweifamilienhauses

  • Prinzipiell wird die thermische Sanierung von Gebäuden gefördert, die älter sind als 15 Jahre.
  • Dies betrifft alle Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser.
  • Die Sanierung von mehrgeschoßigen Gebäuden wird gefördert, wenn mindestens drei Wohneinheiten saniert werden.

Sparen Sie langfristig Energiekosten und nutzen Sie die Bundesförderung für Sanierung.

Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (mindestens 25 Prozent aller gedämmten Flächen) erhöhen sich die nachfolgend genannten maximalen Fördersummen um 50 Prozent.

  • Umfassende Sanierung gemäß Klimaaktiv-Standard: Förderung bis zu 42.000 Euro
  • Umfassende Sanierung - guter Standard: bis zu 27.000 Euro
  • Teilsanierung von 40 Prozent: bis zu 18.000 Euro
  • Einzelbauteilsanierungen: bis zu 9.000 Euro
  • Bonus für ein Gesamtsanierungskonzept: 550 Euro

 

Achtung: Pro Kalenderjahr kann nur eine Maßnahme eingereicht werden.

Setzen Sie jetzt auf Umweltschutz und senken Sie gleichzeitig Ihre Energiekosten.

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und beträgt maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten.

Eine Kombination von Bundesförderung und Landesförderungen ist möglich.

REFORM unterstützt Sie bei der thermischen Sanierung Ihres Wohnhauses

  • Die Antragstellung ist ab 03.01.2024 so lange möglich, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2024.
  • Die Antragstellung muss online erfolgen. Der Online-Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Beilagen versendet werden.
  • Nach positiver Projektprüfung wird der Antrag zur Genehmigung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vorgelegt. Nach Genehmigung wird der Förderungsvertrag mit der voraussichtlichen Förderungshöhe verschickt.
  • Eine endgültige Beurteilung sowie die Berechnung der Förderungssumme ist erst nach Umsetzung der Maßnahme(n) und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen möglich.
     

Auch die thermische Sanierung ab 3 Wohneinheiten wird vom Bund gefördert.

Förderungen gibt es für die Dämmung der Außenwände, der obersten Geschoßdecke bzw. des Dachs, der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens und für die Sanierung bzw. Austausch den Fenster und der Außentüren.

Steigern Sie den Wert der Immobilie und nutzen Sie die Förderung für Wohnhaussanierung.

Die Fördersummen belaufen sich auf:

  • Umfassende Sanierung auf Klimaaktiv-Standard: bis zu 300 Euro pro m2 Wohnnutzfläche
  • Umfassende Sanierung - guter Standard: bis zu 200 Euro pro m² Wohnnutzfläche
  • Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (mindestens 25 Prozent aller gedämmten Flächen) erhöht sich die Förderung auf bis zu 525 Euro/m2 Wohnnutzfläche
  • Für Dach- und bei Fassadenbegrünungen von Gebäuden im Ortskern gibt es bis zu 200 Euro/m2 Wohnnutzfläche
  • Einzelbauteilsanierung der Fenster: bis zu 9.000 Euro
  • Bonus für ein Gesamtsanierungskonzept: 1.000 Euro

 

Achtung: Pro Kalenderjahr kann zukünftig eine Maßnahme eingereicht werden.

Gut informiert mit Reform

Bei REFORM Fenster und Türen beraten wir Sie gern rund um das Thema Sanierung und Fenstertausch Ihrer Bestandsimmobilie. Machen Sie Ihre Wohnträume wahr und setzen Sie auf unsere Qualitätsprodukte.